Das ist mir wichtig!

Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die englische Sprache (Zweitsprache: Französisch) mit über 20 Jahren Berufserfahrung verfüge ich über die bestmöglichen Voraussetzungen, um Ihr Projekt zu Ihrer vollsten Zufriedenheit fertigzustellen.

 

Ich liebe Sprachen und die Arbeit damit. Ich bin äusserst gewissenhaft, zuverlässig und sehe mich manchmal auch als "Sprachkünstlerin". Als Perfektionistin und Realistin lehne ich einen Auftrag eher ab, als dass ich eine qualitativ minderwertige Arbeit abliefere. Anders als bei Agenturen, wissen Sie bei mir, wer Ihre Übersetzung macht und haben somit die Gewissheit, dass Ihr Projekt von einem Experten betreut wird.

Eine erstklassige Übersetzung ist mehr als nur die Übertragung von Wörtern aus einer Sprache in die andere. Es erfordert Präzision, Sorgfalt und eine Leidenschaft für Sprachen. An mein Motto "more than words" halte ich mich von je her, und dass ich damit richtig liege, beweist die hohe Zufriedenheit meiner Kunden. 

 

Ihr Auftrag ist für mich nicht nur ein Auftrag. Mein Ziel ist es, Ihre Erwartungen stets zu übertreffen. Deshalb ist es für meine Arbeit essentiell, dass ich ein Projekt von Anfang an umfassend betreue. Dazu gehört auch, dass ich ein Fachgebiet  recherchiere, bevor ich mich an die Übersetzung selbst mache, und eventuelle „Ungereimtheiten“ im Text immer mit dem Kunden bespreche. Nur so kann ich nicht nur gute, sondern erstklassige Arbeit abliefern.  

 

Qualifikation

Achten Sie bei der Auswahl eines Übersetzers unbedingt darauf, dass dieser auch die tatsächlich erforderliche Qualifikation/Ausbildung hat. Ein seriöser Übersetzer wird Ihnen diesbezüglich immer gerne Auskunft geben – scheuen Sie sich also nicht, danach zu fragen. Wenn Sie einen „öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer“ wählen, können Sie sicher sein, dass Sie einen Experten an der Hand haben, der sogar vom Gericht auf seine Qualifikation hin überprüft wurde. Anhand der Übersetzer- und Dolmetscherliste der Justiz in Bayern können Sie in wenigen Sekunden unter www.justiz-dolmetscher.de nachprüfen, ob "Ihr" Übersetzer/Dolmetscher beeidigt ist oder nicht.

 

Übersetzer ist leider kein geschützter Beruf, und somit darf sich jeder Übersetzer nennen, der das gerne möchte. Das erklärt auch, warum man heutzutage Freiberufler findet, die ihre Arbeit schon für wenige Cents pro Wort anbieten. Nur weil man im Ausland lebt oder sehr gut Englisch spricht, bedeutet das noch lange nicht, dass man das „Handwerk“ des Übersetzens gelernt hat. Nicht umsonst gibt es einen Studiengang an Universitäten oder Fachakademien, um den Beruf des Übersetzers zu erlernen. 

 

Qualität durch fachliche Kompetenz

Vor meiner Selbständigkeit arbeitete ich 10 Jahre lang als angestellte Übersetzerin und Dolmetscherin in der freien Wirtschaft, wodurch ich mir ein überdurchschnittlich großes Fachwissen aneignen konnte. So erhielt ich weitreichende Einblicke in die verschieden-sten Industriezweige zusätzlich zu meinen Fachgebieten Medizin und Recht. Dadurch kann ich heute Übersetzungen im Bereich Wirtschaft, Steuerwesen, Kfz-Technik, Luftfahrt, Schifffahrt, Logistik, Pharmazie, Versicherungen und Marketing anbieten.

 

Geheimhaltung

Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin ist Geheimhaltung und Diskretion eine Selbstverständlichkeit für mich. Sie können sicher sein, dass der Inhalt Ihrer Dokumente vertraulich behandelt und keinem Dritten zugänglich gemacht wird – weder mündlich, noch schriftlich.